Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.07.2017 - 2 WF 243/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48746
OLG Bamberg, 05.07.2017 - 2 WF 243/16 (https://dejure.org/2017,48746)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.07.2017 - 2 WF 243/16 (https://dejure.org/2017,48746)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 2 WF 243/16 (https://dejure.org/2017,48746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 113 Abs. 1, § 127; ZPO § 567; RVG § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6
    Zur Aufhebung der Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Einigungsgebühr für die Auseinandersetzung von Miteigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Scheidungsfolgenvergleich

  • rewis.io

    Zur Aufhebung der Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Einigungsgebühr für die Auseinandersetzung von Miteigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenskostenhilfe; Beschwerde; Beschränkung; Einigungsgebühr; Miteigentum; Scheidungsfolgenvergleich; güterrechtliche Angelegenheit

  • rechtsportal.de

    RVG § 48 Abs. 3
    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Scheidungsfolgenvergleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1980 - IV ZR 102/78

    Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2017 - 2 WF 243/16
    Der BGH hat in anderem Zusammenhang entschieden, dass Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht solche sind, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften über das eheliche Güterrecht (§§ 1363 ff. BGB) oder aus Vereinbarungen der Ehegatten ergeben, durch die güterrechtliche Verhältnisse abweichend von einer gesetzlichen Ausgestaltung geregelt, güterrechtliche Ansprüche modifiziert oder die Auseinandersetzung güterrechtlicher Beziehungen geregelt werden (BGHZ 76, 305 ff).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 501/80

    Ansprüche aus Scheidungsfolgenvergleich - Zugewinngemeinschaft - Güterrechtlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2017 - 2 WF 243/16
    Denn sie haben ebenso ihre Wurzel im ehelichen Güterrecht ( BGH FamRZ 1980, 878 f; FamRZ 1980, 1106 f).
  • OLG Hamburg, 26.07.1976 - 8 W 119/76
    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2017 - 2 WF 243/16
    Bei einer engen Auslegung des Begriffs "eheliches Güterrecht" würden hierunter nur die Ansprüche aus den §§ 1363-1390 BGB fallen, bei einer weiten Auslegung auch Regelungen anderer vermögensrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten (so OLG Hamburg MDR 1976, 1029 zum gleichlautenden § 122 Abs. 3 BRAGO, wonach die Formulierung "Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht" im weitesten Sinne zu verstehen sei und grundsätzlich die Auseinandersetzung über alle den Ehegatten zustehenden Vermögenswerte schlechthin decke).
  • OLG Köln, 04.01.2024 - 10 WF 170/23
    Hinzu tritt, dass auch die Übertragung des Grundstückes ihre Wurzel im ehelichen Güterrecht hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 05.07.2017 - 2 WF 243/16, FamRZ 2017, 1956).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht